[zum Inhaltsbereich springen (Accesskey 2)] [zum Bereich Angebot springen (Accesskey 3)] [zum Bereich Infos zum Sport springen (Accesskey 4)] [zum Bereich Service und Aktuelles springen (Accesskey 5)] [zur Standortbestimmung springen (Accesskey 6)] Link zur Startseite der Sportunion Mödling

Navigationen und Einstellungen

ihr Standort auf der Webseite

Standort:   > Home.  > Statuten.

zur Orientierung auf der Seite

Bereich Aktuelles

Bereich Angebot

Bereich Verein

Bereich Unsere Projekte

Mitgliederbereich

Bereich rechte Infobox

Sponsoren

Logo_Stippl1

internetkonzepte-logo
 

Logo-Posthof-Cafe1

Amri_Logo1

Logo_Stiller_Ton1

Logo_Weinbau_Geiszler1
Tauschek1
Logo_Garten-Solar1
Logo_Rauchfangkehrer_Wedl1

Podivin2
walisch

 



Hauptbereich der Websiteinhalte

Vereinsstatuten

S T A T U T E N

des Vereines "Österreichische Turn- und Sport-Union Mödling"

 

§ 1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich


Der Verein führt den Namen "Österreichische Turn- und Sport-Union Mödling",
in Kurzform "Sportunion Mödling".
Er hat seinen Sitz in Mödling und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des Bezirks Mödling.
Er gehört der Österreichischen Turn- und Sport-Union, Landesverband Niederösterreich an.

§ 2
Sprachliche Gleichbehandlung


Die in diesen Statuten verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

§ 3
Z w e c k


Der Verein bezweckt die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder durch Pflege aller Art von Bewegung und Sport unter Bedachtnahme auf die ethischen und kulturellen Werte des Christentums und des österreichischen Volks- und Brauchtums. Er übt diese Tätigkeit überparteilich aus und versteht sich als gemeinnütziger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein.
Die Bildung von Zweigvereinen ist vorgesehen.
Der Verein bezweckt weiters, mit seiner Tätigkeit einem möglichst großen Kreis der Allgemeinheit offenzustehen, weshalb Personen, die kurzfristig an Vereinsveranstaltungen bzw. am Übungsprogramm teilnehmen wollen, jedoch keine Mitgliedschaft begehren, dazu eingeladen werden können. Die Teilnahme dieser Gäste kann entweder unentgeltlich oder zu einer aliquoten Gebühr, wie sie die Mitglieder zu leisten haben, erfolgen.

§ 4
Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes


Der Vereinszweck soll durch die nachstehend angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

Als ideelle Mittel dienen:
  • Pflege aller Arten von Bewegung und Sport für alle Altersstufen.
  • Veranstaltung von Vorträgen, Lehrgängen, Tagungen, Theateraufführungen und sonstigen geeigneten Bildungsmitteln, Errichtung einer Bibliothek sowie Herausgabe von Druckschriften fachlicher oder allgemeiner Art.
  • Abhaltung von Sportfesten, Wettbewerben und Meisterschaften
  • Führung von Leistungszentren.
  • Erwerb, Errichtung und Ausgestaltung von Turn- und Sportplätzen, Sporthallen und Vereinslokalitäten.
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
  • Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge.
  • allfällige Einnahmen von sportlichen und anderen Veranstaltungen.
  • Subventionen aus öffentlichen Mitteln.
  • Spenden, Vermächtnissen sowie sonstigen Zuwendungen.
  • Einnahmen aus dem Betrieb von Sportstätten bzw. deren Vermietung.
  • Einnahmen aus Werbung und von Sponsoren.

Zurück | 1 | 2 | 3 | ... | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |