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Vereinsbestimmungen ab 2011/12

laut Vereinsstatuten (gem. Vereinsgesetz Ausg. 2002)

Wir wollen mit folgenden Informationen einerseits unseren Verein näher vorstellen undandererseits auf wichtige Punkte hinweisen, die helfen sollen, einen möglichst reibungslosen Sportbetrieb zu ermöglichen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM ÜBUNGSBETRIEB

Das Sportjahr / Vereinsjahr beginnt im September und endet mit August des Folgejahres.

Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der SPORTUNION Mödling können am Übungsbetrieb teilnehmen. Der Übungsbetrieb der SPORTUNION Mödling gliedert sich in die Bereiche Fitnesssport, Wettkampfsport, Volleyball, Kurse.

  1. Bereich Fitnesssport:
    Für den Bereich Fitnesssport findet an schulfreien Tagen (Wochenende, Feiertage, Ferien und schulautonome Tage), sowie in der ersten Schulwoche kein Übungsbetrieb statt.

  1. Bereich Wettkampfsport:
    Für den Bereich Wettkampfsport (Leistungs- und Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik) gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für den Bereich Fitness. Wenn es der Wettkampfbetrieb erfordert, kann aber auch an schulfreien Tagen, sowie in den ersten beiden und der letzten Schulwoche ein Übungsbetrieb stattfinden (z.B. Trainingslager, Wettkämpfe). Für die Teilnahme an allen Wettkampfsparten ist die Zustimmung des jeweiligen Trainers nötig.

  1. Bereich Volleyball
    Es gelten die gleichen Richtlinien wie im Bereich Fitnesssport.

Der Vorstand behält sich vor, Teile des Übungsbetriebs des Vereins anzupassen, wenn eine mangelhafte Auslastung der Übungseinheiten gegeben ist. Ebenso ist eine Limitierung der Teilnehmerzahlen durch den Vorstand bei Überfüllung der Übungseinheit möglich.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Vorturner, Trainer etc. von der SPORTUNION Mödling ausgewählt werden und daher je nach persönlicher Verfügbarkeit und Eignung auch ausgewechselt werden können. Gleiches gilt für die Übungseinheiten: Diese können sowohl in Bezug auf Übungszeit als auch auf Übungsort geändert werden.

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